Kirchgemeindeversamml. 20.11. Beschlüsse

Versammlung der Reformierten Kirche Boniswil Egliswil Hallwil Seengen

Die Kirchenpflege gibt folgende Beschlüsse und die nachstehende Wahl der Kirchgemeindeversammlung vom 20.11.2024 bekannt:

Beschlüsse der Kirchgemeindeversammlung
  • Genehmigung des Protokolls der Kirchgemeindeversammlung vom 30. Juni 2024
  • Genehmigung Voranschlag 2025 sowie Steuerfussbeschluss (Erhöhung von 16 auf 17%)
  • Genehmigung Reglement für kirchliche Handlungen
Gegen Beschlüsse der Kirchgemeindeversammlung kann das Referendum ergriffen werden. Es ist innert 10 Tagen seit Beschlussfassung anzumelden und innert 30 Tagen seit Beschlussfassung einzureichen (§ 152 Kirchenordnung, SRLA 1.2-1). Beschlüsse können mit Beschwerde innert 3 Tagen seit Bekanntgabe beim Kirchenrat angefochten werden (§§ 146, 147 Abs. 1 Kirchenordnung). Beschlüsse unterstehen auch der Stimmrechtsbeschwerde (§ 145 Kirchenordnung).

Wahl – Ersatzwahl eines Mitgliedes der Synode für den Rest der Amtsperiode 2023/2026

Gewählt ist: Katharina Wengenmaier, 1981, wohnhaft in Seengen

Wahlen können mit Beschwerde beim Kirchenrat angefochten werden. Die Beschwerdefrist beträgt 3 Tage seit der Bekanntgabe (§§ 145 und 146 Kirchenordnung, SRLA 1.2-1).
Seengen, 20. November 2024
Reformierte Kirchenpflege Boniswil Egliswil Hallwil Seengen